Das Haushaltsgesetz ändert die Regelung für Dividenden und Veräußerungsgewinne (PEX) und knüpft die Steuerbefreiung an strengere Voraussetzungen. Kurz gesagt: Die Begünstigungen gelten nur noch für Beteiligungen ab einer bestimmten Größe (z. B. Mindestbeteiligungsquote oder steuerlicher Mindestwert). Die neuen Regeln gelten für Ausschüttungsbeschlüsse und Veräußerungen ab dem 1. Januar 2026.
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