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Dritter Sektor und Sport

Die Agentur der Einnahmen hat den Entwurf eines Rundschreibens zur Konsultation vorgelegt. Er enthält erste Klarstellungen zur steuerlichen Regelung der im RUNTS eingetragenen Körperschaften des Dritten Sektors (ETS), die ab dem Steuerjahr 2026 gilt. Im Mittelpunkt stehen der Beginn der neuen Regeln, die Kriterien für die steuerliche Einstufung und die Nichtgewerblichkeit sowie die endgültige Ablösung der ONLUS-Regelung. Für den Sportbereich wird die Mehrwertsteuerregelung um zehn Jahre verlängert.